Autoklasse BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässiges Gesamtgewicht (sofern Zug nicht unter Klasse B fällt)
- Mindestalter: 18
- Praxis: 3 Überlandfahrten á 45 Minuten, 1 Autobahnfahrten á 45 Minuten und 1 Nachtfahrten á 45 Minuten
- Bemerkung: bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen
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