
Kraftwagen ausgenommen Krafträder bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) - Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigt